Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch jeden Geschäftsführer einzeln vertreten. Jeder Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
In erster Linie, die Versorgung der Einrichtungen der Diakonie Coburg mit Speisen, hauswirtschaftlichen Diensten und sonstigen Serviceangeboten sicherzustellen. Diese Leistungen werden darüber hinaus öffentlich angeboten.