HRB 457 AG Coburg · aktuell
Historischer Auszug
Holzberger & Koch Rundfunk-Fernsehen GmbH
Status: aktuell
Lädt...
Amtsgeriht
Coburg
a)
Firma
b)
Sitz
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Blatt
1
|
2
a)
Holzberger
&
Koch
Rundfunk-Fernsehen
GmbH
b)
Coburg
c)
Der
Handel
mit
Rundfunk-
und
Fernsehgeräten
und
der
Service
für
elektrische
Geräte.
Die
Aufnahme
weiterer
Ge-
schäftszweige,
die
Errich-
tung
von
Zweigstellen
und
die
Beteiligung
an
anderen
Unternehmen
sind
zulässig.
3355
Karteiblatt
HR
B
Arbeitsverwaltung
Straubing
50.000,
--
9I8|7
6
44|3|21
0
h
5
7
Grund-
Vorstand
HR
B
"
oder
Persönlich
haftende
-
Stammkapital
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
DM
Geschäftsführer
und
Unterschrift
Abwickler
b)
Bemerkungen
3
4
6
7
20.000,--
|
Holzberger
DM
|
Karl-Heinrich,
Fernsehmeister
in
Coburg;
Koch
Thomas,
PFernsehtech-
niker
in
Coburg
DM
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Der
Gesellschaftsvertrag
wurde
am
27.
Mai
1977
abgeschlossen.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Ge-
schäftsführer.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
be-
stellt,
vertritt
dieser
die
Gesellschaft
al-
lein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
so
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäfts-
führer
oder
durch
einen
Geschäftsführer
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Die
Gesellschafterversammlung
kann
Alleinver-
tretungsbefugnis
erteilen.
Karl-Heinrich
Holzberger
und
Thomas
Koch
sind
je
alleinvertretungsberechtist.
Die
Gesellschafterversammlung
vom
19.
Dezember
1985
hat
die
Erhöhung
des
Stammkapitals
um
„..
30.000,--
DM
auf
50.000,--
DM
und
insoweit
die
Änderung
des
$
3
der
Satzung
(Stammkapital)
be
schlossen.
a)
16.September
1977
RN
b)
Satzung
Bl.
5
SB.
a)
u;
db)
Beschluß
Bl.
23
f£,
neue
Satzung
Bl.
26
ff.
SBd.
Fortsetzung
Rückseite

Lädt...
Amtsgericht
Rückseite
von
Blatt
HR
B’
457
Grund-
Vorstand
der
a)
Firma
oder
Persönlich
haftende
Ein-
b)
Sitz
Stammkapital
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Geschäftsführer
und
Unterschrift
tragung
)Geg
DM
Abwickler
b)
Bemerkungen
7
2
3
4
Fortsetzung
auf
den.
..........
ten
Blatt