Handelsregister B des Amtsgerichts Coburg
Nummer der Firma:
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HRB 3680
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
BMF Besteck- und Metallwaren GmbH
b)
Weismain
c)
Die Herstellung von und der Handel mit
Besteck- und Metallwaren aller Art sowie
die Veredelung derselben und die
Durchführung aller damit
zusammenhängenden Geschäfte oder
Handlungen, soweit sie zur Erreichung des
Gesellschaftszweckes dienlich erscheinen
oder die Unternehmung der Gesellschaft zu
fördern geeignet sind
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Graf, Paul, Weismain, *XX.XX.1967
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.01.2003
a)
15.03.2004
Jäger
b)
Tag der ersten
Eintragung: 31.03.2003.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 8 ff. SB;
2
b)
Altenkunstadt
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2005 hat die
Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.
a)
24.02.2005
Böcking
b)
Beschluss Bl. 19 ff. SBd.
Neue Satzung Bl. 22 ff.
SBd.
3
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Mainbrücke 3, 96264 Altenkunstadt
a)
12.04.2010
Schmidt
Abruf vom 29.03.2024