Handelsregister B des Amtsgerichts Coburg
Nummer der Firma:
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HRB 2132
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
HiFi Video TV Radio Kaim-Denzner GmbH
b)
Kronach
c)
Handel mit HiFi-, Video-, TV- und
Elektrogeräten sowie Betrieb einer
Reparaturfachwerkstatt für das Radio- und
Fernsehtechnikerhandwerk und damit
zusammenhängende Bereiche.
100.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Denzner, Dietrich, Radio- und
Fernsehtechnikermeister, Kronach
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.01.1993
a)
22.03.2004
Jäger
b)
Tag der ersten
Eintragung: 25.11.1993.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 8 ff. SB;
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Schwedenstr. 12, 96317 Kronach
a)
15.02.2010
Schmidt
3
a)
Firma geändert, nun:
Kaim-Denzner GmbH
c)
Gegenstand geändert, nun:
Die Vermögensverwaltung im Bereich der
Vermietung und Verpachtung.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2018 hat die
Änderung der §§ 1 (Firma), sowie 2 (Gegenstand des
Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
06.09.2018
Löffler
Abruf vom 26.03.2024