Handelsregister B des Amtsgerichts Coburg
Nummer der Firma:
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HRB 1274
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Lemoch Metallbearbeitung GmbH
b)
Rödental
c)
Herstellung und Bearbeitung von
Metallteilen, insbesondere für
Maschinenbau und Hydraulik.
100.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Lemoch, Heinz, Mechanikermeister, Rödental
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.11.1986 zuletzt geändert am
13.07.1987
a)
23.03.2004
Baumgärtel
b)
Tag der ersten
Eintragung: 16.12.1986.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 48 SB;
2
b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Lemoch, Heinz, Mechanikermeister, Rödental
Bestellt:
Geschäftsführer:
Lemoch-Altmann, Anke, Rödental, *XX.XX.1965
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
03.01.2005
Reichenauer
b)
Beschluss Bl. 68 SB
3
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
In der Au 31, 96472 Rödental
a)
16.09.2010
Schmidt
4
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Coburg vom 21.02.2024 (Az. IN 37/24) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
27.02.2024
Bock
Abruf vom 27.03.2024