| Gegenstand | Die Gründung, der Erwerb und die Beteiligung an Unternehmen, sowie die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen. Darüber hinaus die Verwaltung von eigenem Vermögen, Verwaltung der Beteiligung, die Übernahme der Geschäftsführung, die Führung und der Aufbau des Konzerns, sowie der Konzernunternehmen und die Erbringung von Dienstleistungen innerhalb des Konzerns. Geschäfte, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen, werden nicht getätigt. Ferner der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der Verkauf von Unternehmensbeteiligungen, Marken, Patenten, immateriellen Wirtschaftsgütern, Immobilien, Grundstücken und anderen Vermögensgegenständen. |