| Gegenstand | Gegenstand der Zweigniederlassung ist Fertigung, Handel und Dienstleistungen, die nicht in Anlagen 1 bis 3 des Gewerbegesetzes angegeben sind, und zwar folgende Leistungen: Herstellung der Stahlbauten und Produkte der Metallverarbeitung, Vermittlung von Geschäften und Dienstleistungen, Groß- und Einzelhandel, Vorbereitung und Erarbeitung technischer Entwürfe, graphische und zeichnerische Leistungen, Planung von elektrischen Anlagen, Forschung und Entwicklung im Bereich der Naturwissenschaften und technischen und Sozialwissenschaften, Gewährung von technischen Dienstleistungen, Herstellung von Textilien, Textilprodukten, Kleidung und Bekleidungszubehör, Herstellung von Maschinen und Anlagen, Vorbereitungs- und Ausbauleistungen, spezialisierte Bauleistungen, Planungsleistungen im Bauwesen, Ausführung von Bauten, derer Änderung und Beseitigung, Montage, Reparatur, Revision und Prüfung der Hubanlagen, Schlosserei, Werkzeugbau. |