Handelsregister B des Amtsgerichts Bayreuth
Nummer der Firma:
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HRB 4828
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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3
4
5
6
7
1
a)
CAPIN AG - Management für Kapitalerhalt
b)
Bayreuth
Geschäftsanschrift:
Nibelungenstraße 32, 95444 Bayreuth
c)
Der Handel mit Rechten und Verträgen,
insbesondere der Erwerb von
Bausparverträgen, Verträgen über
Lebensversicherungen,
Rentenversicherungen, fondsgebundene
Lebens- und Rentenversicherungen,
Bankdepots, Investmentfonds und
Investmentdepots, die Übernahme der
Geschäftsführung in anderen Unternehmen
sowie die Verwaltung des eigenen
Vermögens.
50.000,00 EUR a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt
es die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt:
Vorstand:
Preßlein, Ralf, Seybothenreuth, *XX.XX.1972
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 6.2.2009.
a)
24.02.2009
Breunig
2
b)
Bad Berneck
Geschäftsanschrift:
Maintalstraße 60, 95460 Bad Berneck
a)
Die Hauptversammlung vom 12.5.2010 hat die Änderung des
§
1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen.
a)
02.06.2010
Breunig
3
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Bayreuth vom 23.04.2012 (Az. IN 576/11) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist
dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 263
AktG.
a)
25.04.2012
Osterndorff
Abruf vom 30.01.2024