HRB 3726 AG Bayreuth · aktuell
Historischer Auszug
Hilfe für das behinderte Kind Bayreuth gGmbH
Status: aktuell
Lädt...
Amtsgericht
9
8
7
Bayreuth
a)
Firma
b)
Sitz
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Grund-
oder
Stammkapital
Vorstand
Persönlich
haftende
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
i
a)
Hilfe
für
das
behinderte
Kind
Bayreuth
gGmbH
Bayreuth
Zweck
der
Gesellschaft
ist
die
Förderung,
Betreuung
und
Integration
behinderter
und
von
Behinderung
bedrohter
Menschen
jeden
Alters
ohne
Unterschied
der
Konfession
und
Herkunft,
vor
allem
die
Förderung
behinderter
Kinder
und
Jugendlicher.
Die
Gesell-
schaft
erfüllt
damit
Aufga-
ben
der
Diakonie
der
Evangelisch-Lutherischen
Kirche
in
Bayern.
Gegenstand
des
Unternehmens
ist
danach
insbesondere:
-
die
Unterhaltung
und
der
Betrieb:
einer
Frühförderstelle;
einer
Schule
zur
indivi-
duellen
Lebensbewältigung
mit
schulvorbereitenden
Einrichtungen
und
mobilen
sonderpädagogischen
Hilfen;
eines
der
vorgenannten
Schulen
angegliederten
Internats;
von
heilpädagogischen
Tages-
stätten;
von
Wohnheimen,
Wohngruppen
und
anderen
Formen
des
be-
treuten
Wohnens
für
Men-
schen
mit
Behinderungen
-
sowie
die
Beratung
und
Unterstütz-
ung
behinderter
und
von
Be-
hinderung
bedrohter
Menschen,
deren
Eltern,
Angehöriger
und
anderer
für
sie
verant-
wortlicher
Personen;
der
Einsatz
für
die
Belange
und
Probleme
von
Menschen
mit
Behinderungen
in
der
Öffentlichkeit;
die
Zusammenarbeit
mit
den
nach
den
gesetzlichen
Be-
stimmungen
für
Behinderten-
hilfe
zuständigen
Stellen
und
Kostenträgern
sowie
mit
RS
103:
Karteiblatt
Handelsregister
Abteilung
B
(1.99)
Arbeitsverwaltung
Straubing
25.000
EUR
4
Uwe
Manert,
geb.
25.2.1954,
Bayreuth
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
am
21.
November
2002
abgeschlossen
worden.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäfts-
führer.
Hat
die
Gesellschaft
nur
einen
Geschäfts-
führer,
so
wird
sie
durch
ihn
allein
vertreten.
Bei
mehreren
Geschäftsführern,
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinschaftlich
oder
durch
einen
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Die
Gesellschafterversammlung
hat
das
Recht,
bei
Vorhandensein
mehrerer
Geschäftsführer
einzelnen
oder
allen
Geschäftsführern
Einzelvertretungsbefugnis
zu
erteilen.
Die
Gesellschafterversammlung
kann
alle
oder
einzelne
Geschäftsführer
von
den
Beschränkungen
des
8
181
BGB
generell
befreien.
Der
Geschäftsführer
Uwe
Manert
ist
stets
einzel-
vertretungsberechtigt
und
befugt,
Rechtsgeschäfte
mit
sich
selbst
oder
mit
sich
als
Vertreter
Dritter
vorzunehmen.
7
a)
06.
Dezember
2002
BR-
b)
Gesellschafts-
vertrag
Bl.:
2
ff
SB
Fortsetzung
Rückseite

Lädt...
Amtsgericht
Bayreuth
Vorstand
Rückseite
von
Blatt
/
Nr.
a)
Firma
Grund-
Persönlich
haftende
der
b)
Sitz
oder
Gesellschafter
a)
Tag
der
Eintragung
intra-
i
Prok
Rechtsverhältnisse
Ente
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Stammkapital
Geschäftsführer
rokura
°
und
Unterschrift
sung
Abwickler
b)
Bemerkungen
1
5
L
noch
1
noch
c)
Einrichtungen,
die
eine
vergleich
bare
Zielsetzung
wie
die
Gesell-
schaft
haben.
Fortsetzung
auf
dem
Blatt