Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Die Vermittlung von Baufinanzierungen und Privatkrediten, insbesondere Vermittlung von Darlehen (§ 34c GewO), Vermittlung von Versicherungen (§ 34d Abs. 1 GewO), Vermittlung von Finanzanlagen (§ 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO), Vermittlung von Immobiliardarlehen (§ 34i GewO), sowie die Vermittlung von Immobilien (§ 34a GewO).