einzelvertretungsberechtigt, solange kein weiterer Liquidator bestellt ist.
Gegenstand
Das Halten und Verwalten, die Abwicklung von eigenem und teileigenem Vermögen, sowie der Erwerb, die Einbringung, die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften und die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung für diese.