| Gegenstand | Die gewerbliche Darlehensvermittlung, insbesondere für Immobilienfinanzierungen, ausgenommen aber solche Verträge im Sinne von § 34i Abs. 1 GewO, sowie die Verwaltung des Vermögens der Gesellschafter der Gesellschaft durch den Betrieb eines Family Offices. Der Unternehmensgegenstand umfasst die Durchführung von und Beteiligung an Termin- und Kassageschäften an verschiedenen Finanzplätzen im In- und Ausland, insbesondere Handel mit Beteiligungen, Devisen, Währungen und digitalen Zahlungsmitteln. Die Gesellschaft kann Dienstleistungen für Dritte erbringen, soweit diese dem engsten Familienkreis der Gesellschafter der Gesellschaft angehören; zum engsten Familienkreis gehören insbesondere Ehegatten, Lebenspartner, Eltern, Geschwister, Kinder, Neffen, Nichten und Enkel, Onkel und Tanten sowie Cousinen und Cousins ersten Grades. |