Handelsregister B des Amtsgerichts Bamberg
Nummer der Firma:
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HRB 6575
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Kachelofen Linz Verwaltungs GmbH
b)
Hallerndorf-Trailsdorf
Geschäftsanschrift:
Ringstraße 28, 91352 Hallerndorf-Trailsdorf
c)
Der Erwerb und die Verwaltung von
Beteiligungen sowie die Übernahme der
persönlichen Haftung und der
Geschäftsführung bei
Handelsgesellschaften, insbesondere die
Beteiligung als persönlich haftende
Gesellschafterin an der Kachelofen Linz
GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Hallerndorf-
Trailsdorf.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Linz, Wolfgang, Hallerndorf-Trailsdorf,
*XX.XX.1965
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2009.
a)
04.01.2010
Dr. Popp
2
a)
Kachelofen Linz GmbH
c)
Der Groß-Einzelhandel mit Fliesen und
verwandten Baustoffen, Marmor, Verlegen
von Fliesen, Marmor und sonstige
verwandte Baustoffe, Setzen von
Kachelöfen, Kaminöfen, offenen Kaminen.
Die Gesellschaft darf zudem
Gutachtensleistungen erbringen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2015 hat die
Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des
Unternehmens) der Satzung beschlossen.
a)
08.01.2016
Dr. Popp
Abruf vom 06.04.2024