| Gegenstand | Die Durchführung von Entwicklungs- und Erschließungsmaßnahmen nach § 165 BauGB, die Betätigung als Sanierungsträgerin i. S. v. § 158 BauGB, die Verwaltung und Betreuung von Bauten und Bauvorhaben für die Stadt Bamberg, deren Tochterunternehmen sowie fremde Dritte, soweit dabei ein öffentliches Interesse besteht, der Betrieb von Einrichtungen im Auftrag der Stadt Bamberg, die Erbringung von Hausmeistertätigkeiten und sonstigen Immobiliendienstleistungen für die STADTBAU GMBH BAMBERG und deren Gesellschafterin Stadt Bamberg sowie für alle mit der Gesellschaft und der Gesellschafterin verbundenen Unternehmen und Einrichtungen. Die Gesellschaft darf Grundstücke zum Zwecke der Bebauung sowie Modernisierung und Sanierung darauf befindlicher Bausubstanz nur erwerben, um sie alsbald nach Abschluss des Vorhabens wieder zu veräußern. Von der Veräußerungspflicht ausgenommen sind Grundstücke und Bauten, die die Gesellschaft zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks selbst benötigt (z.B. eigene Verwaltungsgebäude). Die Gesellschaft darf weiterhin alle Maßnahmen und Geschäfte betreiben, insbesondere solche nach § 34c GewO, die dem Gesellschaftszweck dienen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgabe im Rahmen von Art. 92 Abs. 2 BayGO anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben, pachten oder für die die Betriebsführung übernehmen. Die Gesellschaft ist zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes berechtigt, bebaute und unbebaute Grundstücke anzukaufen, anzupachten bzw. anzumieten, zu bebauen, zu verpachten bzw. zu vermieten sowie die Objekte zu verwalten. Der beschriebene Unternehmensgegenstand sowie alle Maßnahmen und Geschäfte der Gesellschaft sind an die kommunalrechtlichen Vorschriften, insbesondere an die Erfüllung eines öffentlichen Zwecks gebunden. |