HRB 3197 AG Bamberg · aktuell
Historischer Auszug
Dr. Christoph Pilz Gesellschaft für arbeitsmedizinische Vorsorge mbH
Status: aktuell
Lädt...
Amtsgericht
Pamberg
9|I8|7
3]|2
1
0
Nr.
.
Grund-
Vorstand
der
a)
Firma
oder
Persönlich
haftende
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
Eintra-
b)
Sitz
Stammkapital
Gesellschafter
und
Unterschrift
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
Geschäftsführer
sung
Abwickler
b)
Bemerkungen
1
2
4
7
1
|
a)
Dr.
Christoph
Pilz
Gesell-
50.000,
-DM
Dr.med.
Pilz
GmbH
mit
Gesellschaftsvertrag
vom
9.
Oktober
1996.
a)
15.
Januar
1997
schaft
für
arbeitsmedizinische
Vorsorge
mbH
Neunkirchen
am
Brand
Die
Erbringung
von
Vorsorge-
leistungen,
wie
sie
im
Einzel-
nen
in
5
3
Ärbeitssichsrheits-
gesetz
aufgeführt
sind.
Die
Gesellschaft
übernimmt
somit
die
Aufgabe,
Arbeit-
geber
beim
Arbeitsschutz
und
bei
der
Unfallverhütung
in
allen
Fragen
des
Gesundheits-
schutzes
zu
unterstützen.
Die
Gesellschaft
hat
daher
insbesondere
1)
den
Arbeitgeber
und
die
sonst
für
den
Arbeitsschutz
und
die
Unfallverhütung
ver-
antwortlichen
Personen
zu
beraten,
insbesondere
bei
a)
der
Planung,
Ausführung
und
Unterhaltung
von
Betriebsan-
lagen
und
von
sozialen
und
sanitären
Einrichtungen,
b)
der
Beschaffung
von
tech-
nischen
Arbeitsmitteln
und
cer
Einführung
von
Arbeitsver-
fahren
und
Arbeitsstoffen,
c)
der
Auswahl
und
Erprobung
von
Körperschutzmitteln,
cd)
Arbeitsphysiologischen,
Arbeitspsychologischen
und
sonstigen
ergonomischen
sowie
arbeitshygienischen
Fragen,
insbesondere
des
Arbeitsrythnmus,
der
Arbeitszeit
und
der
Pausen-
regelung,
der
Gestaltung
der
Arbeitsplätze,
des
Arbeitsab-
laufs
und
der
Arbeitsumgebung,
e)
der
Organisation
der
"Ersten
Hilfe"
im
Betrieb,
f)
Fragen
des
Arbeitsplatzwech-
sels
sowie
der
Eingliederung
und
Wiedereingliederung
Behin-
derter
in
den
Arbeitsprozeß,
2)
Im
Rahmen
der
Unterstützung
der
Arbeitgeber
beim
Arbeits-
RS
103;
Karteiblatt
Handelsregister
Abteilung
B
(3.80)
Arbeitsverwaltung
Straubing
Christoph,
Arzt
für
Allge-
meinmedizin,
Sportmedizin,
Naturheilver-
fahren
ung
Betriebsmedizin,
Neunkirchen
am
Brand
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäfts-
führer.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
so
ver-
tritt
er
die
Gesellschaft
allein,
Sind
mehrere
Ge-
schäftsführer
bestellt,
wird
die
Gesellschaft
ent-
Necer
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinsam
oder
durch
einen
Geschäftsführer
zusammen
mit
einen
Prokuristen
vertreten,
Der
Geschäftsführer
Dr.
med.
Pilz
Christoph
vertritt
stets
einzeln,
er
ist
befugt,
die
Gesellschaft
bei
der
Vornahme
von
Rechtsgeschäften
mit
sich
selbst
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
uneingeschränkt
zu
vertreten.
lau
b)
Ges.Vertrag
81.3
A
ff
SBd.
Erlanger
Straße
24
Fortsetzung
Rückseite
\

Lädt...
A
Amtsgericht
Bamberg
Rückseite
von
Blatt
HB
3197
Nr.
Grund-
Vorstand
der
2)
Firma
oder
Persönlich
haftende
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
Eintra-
b)
Sitz
Stammkapital
Gesellschafter
und
Unterschrift
gung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
Geschäftsführer
'
Abwickler
b)
Bemerkungen
1
4
5
6
7
noch
schutz
ung
der
Unfallverhütung,
1
die
Arbeitnehner
zu
untersuchen,
arbeitsmedizinisch
zu
beurteilen
und
zu
beraten,
sowie
die
Unter-
suchungsergebnisse
zu
erfassen
und
auszuwerten.
3)
Die
Durchführung
des
Arbeits-
schutzes
und
der
Unfallverhütung
zu
beobachten
und
im
Zusammenhang
damit
a)
die
Arbeitsstätten
in
regel-
mößigen
Abständen
zu
begehen
und
festgestellte
Mängel
dem
Arbeit-
geber
oder
der
sonst
für
den
Ar-
beitsschutz
und
die
Unfallverhü-
tung
verantwortlichen
Person
mit-
zuteilen,
Maßnahnen
zur
Beseiti-
gung
dieser
Mängel
vorzuschlagen
und
auf
deren
Durchführung
hinzu-
wirken,
b)
auf
die
Benutzung
der
Körper-
schutzmittel
zu
achten,
c)
Ursachen
von
arbeitsbedingten
Erkrankungen
zu
untersuchen,
die
Untersuchungsergebnisse
zu
erfass
und
auszuwerten
und
dem
Arbeit-
geber
Maßnahmen
zur
Verhütung
dieser
Erkrankungen
vorzuschlagen
4)
Darauf
hinzuwirken,
daß
sich
alle
im
Betrieb
Beschäftigten
den
Anforderungen
des
Arbeits-
schutzes
und
cer
Unfallverhütung
entsprechend
verhalten,
insbeson-
dere
sie
über
die
Unfall-
und
Gesundheitsgefahren,
denen
sie
bei
der
Arbeit
ausgesetzt
sind,
sie
Über
die
Einrichtungen
und
Maßnahmen
zur
Abwendune
dieser
Gefahren
zu
belehren
und
bei
der
Einsatzplanung
und
Schulung
der
Helfer
in
Erster
Hilfe
und
des
medizinischen
Hilfspersonals
mit-
zuwirken.
Die
Gesellschaft
ist
verpflichtet!
die
zu
beachtenden
Einschränkunge
des
8
1
UWG
in
Verbindung
mit
&
21
der
Berufsordnung
für
die
Ärzte
Bayerns
einzuhalten.
an
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt