Handelsregister B des Amtsgerichts Bamberg
Nummer der Firma:
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HRB 2758
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Beyerlein Planen und Bauen GmbH
b)
Heiligenstadt
c)
Die Planung von Bauwerken und baulichen
Anlagen jeglicher Art, ferner die Errichtung
solcher Bauwerke und baulicher Anlagen
als Generalübernehmer. Die Gesellschaft
kann sich an gleichartigen oder ähnlichen
Unternehmen beteiligen, deren Vertretung
übernehmen und Zweigniederlassungen
errichten.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Beyerlein, Rainer, Techniker, Heiligenstadt
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.11.1994
a)
13.07.2001
Baier
b)
Tag der ersten
Eintragung: 09.01.1995.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 5 R So.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Spitzäcker 10, 91332 Heiligenstadt
a)
28.07.2010
Wirth
3
b)
Buttenheim
Geschäftsanschrift:
Gewerbepark 4, 96155 Buttenheim
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 09.11.2010 hat die
Änderung der §§ 2 (Sitz) und 4 (Bekanntmachungen) der
Satzung beschlossen.
a)
22.12.2010
Dippold
Abruf vom 27.03.2024