| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtwesens; die Förderung der Hilfe für Behinderte, die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Gegenstand des Unternehmens ist dabei die Schaffung von Strukturen, die erwachsenen Menschen mit Behinderung, insbesondere solchen mit hohem Unterstützungsbedarf und Angewiesenheit auf Assistenz, eine selbstbestimmte, würdevolle und bedarfsorientierte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Die Gesellschaft verwirklicht ihren Zweck vor allem durch folgende Maßnahmen: - Aufbau und Betrieb einer inklusiv gedachten Begegnungsstätte mit flexiblen und individuell buchbaren Angeboten in den Bereichen Alltag, Kreativität, Bewegung, Entspannung und sozialem Miteinander - ein individuelles Wohnangebot mit Assistenz, das in einem Stufenmodell aufgebaut und um weitere Einzelwohnungen oder eine inklusive Wohngemeinschaft erweitert werden kann. Die Angebote sollen sich dabei dynamisch entwickeln und sich konsequent an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer orientieren - Öffentlichkeitsarbeit, Bildungsprojekte und inklusive Aktionen zur Förderung von gesellschaftlicher Teilhabe, Barrierefreiheit und Bewusstseinsbildung. Alle Angebote müssen dabei gemeinnützig ausgerichtet sein, niedrigschwellig zugänglich und über geeignete Finanzierungswege (z. B. Persönliches Budget, Leistungen zur Sozialen Teilhabe etc.) nutzbar gemacht werden. (2) Die Gesellschaft kann im Übrigen sämtliche einschlägigen Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Zwecke der Gesellschaft unmittelbar zu fördern. Sie kann dazu auch Zweigstellen errichten, gleiche oder ähnliche Unternehmen erwerben oder sich an solchen beteiligen, sofern sie dadurch ihre steuerbegünstigten Zwecke weiterhin unmittelbar verwirklicht, § 57 Abs. 1 S. 2 AO. (3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele und Zwecke. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft erstrebt keine Gewinne für ihre Gesellschafter. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft erhalten. |