| Gegenstand | Die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung der Heimatpflege, der Heimatkunde und der Ortsverschönerung. Die Gesellschaft kann im Rahmen der vorgenannten Zwecke auch innovative Modelle zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe, sozialer Sicherheit oder kultureller/kreativer Entwicklung konzipieren, begleiten oder evaluieren. Dazu kann sie Projekte durchführen, in denen z. B. alternative Formen der Förderung, wie projektgebundene Aufwandspauschalen oder Forschungsstipendien, zur Anwendung kommen - jedoch stets mit Bezug zu einem konkret gemeinnützigen Projektziel. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch a) die Durchführung öffentlichkeitswirksamer Kampagnen und Aktionen sowie allgemeiner Presse- & Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, die Öffentlichkeit über die für die Verfolgung des Gesellschaftszwecks relevanten Themen zu informieren und zur Unterstützung aufzufordern; b) die Bereitstellung von Bildungs- und Begegnungsangeboten; c) die Organisation und Durchführung von Programmen, Konferenzen, Symposien, Diskussionsveranstaltungen und anderen kulturellen Veranstaltungen, mit dem Ziel, die mit dem Gesellschaftszweck verbundenen Themenkomplexe einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen; d) den Aufbau eines Kreativzentrums; e) die Kooperation mit Bildungseinrichtungen und ihren Trägerorganisationen. |