Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) von Erziehung, Volks- und Berufsbildung, b) von Wissenschaft und Forschung sowie c) von Kunst und Kultur. 2. Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke in Abs. (1) insbesondere durch folgende Maßnahmen: a) Entwicklung und Evaluation von Lern- und Bildungsspielen (Serious Games bzw. Educational Games) sowie weiteren Innovationen für Lehre, Unterricht und Bildung, b) Beforschung von Lernprozessen und Bildungseffekten durch Spiele, c) Verbreitung und Unterstützung einer spielerischen Lernkultur sowie von Kunst und Kultur im Kontext von Spielen. 3. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung Zweigniederlassungen oder weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen errichten und betreiben, bestehende erwerben oder sich an solchen beteiligen oder die Geschäftsführung und die Vertretung übernehmen.