| Gegenstand | 1. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung; - die Förderung des Sports. 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch: Die Förderung des Sports: - Durch Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote soll ein aktiver und gesunder Lebensstil gefördert werden. - Durch Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote soll Menschen die Freude am Sport vermittelt werden, um sportliche Aktivitäten langfristig in den Bewegungsbiografien zu verankern. - Der Zugang zu Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten im Alltag soll erleichtert werden, zum Beispiel in Form von niederschwelligen Angeboten in Schulen und Kindergärten oder durch Projekte, um Menschen mit Migrationshintergrund und sozial Benachteiligte den Zugang zum Sport zu erleichtern (Integration durch Sport). - Die Inklusion im und durch den Sport soll gefördert werden. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung: - Durch angeleitete Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote in Schulen, Kindergärten sowie weiteren Einrichtungen (z.B. Kindersportschule) sollen Kinder und Jugendliche in ihrer sportmotorischen Entwicklung gefördert werden sowie Bewegungskompetenzen vermittelt werden. - Durch verschiedene Angebote und Projekte (z.B. in den Bereichen Sport, Ernährung und Erlebnispädagogik) sollen Kenntnisse und sich darauf beziehende Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden, die zur Förderung der Gesundheit (z.B. durch psychische, physische, soziale und ökologische Aspekte) beitragen. |