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Amtsgericht
Bamberg
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7
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5
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7?
Nr.
Fi
Grund-
Vorstand
der
»
Si
oder
.
Persönlich
haftende
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
TagderEintragung
Ein-
Stammkapital
|
Geschäftsführer
und
Unterschrift
tragung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
Abwickler
b)
Bemerkungen
1
2
3
“
4
5
i
6
7
A
a)
Rolf
Gremer
GmbH
0.000.-DM
Gremer
Roif,_
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
a)
30.
März
1983
Buchdrucker-
Gesellschaftsvertrag
vom
13.
Dezember
1982.
{
b)
Ebelsbach
meister,
Schrift
|
AUNTES
77
setzer
und
Ver-
Die
Gesellschaft
wird
nach
der
Satzung,
wenn
mehrere
b)
Gutenbergstr.
7
|
c)
Der
Betrieb
einer
Druckerei
leger
in
Ebels-
Geschäftsführer
bestellt
sind,
durch
zwei
Geschäfts-
GesV:
Bl.
6
SB
|
sowie
eines
Verlagsunterneh-
bach
führer
gemeinschaftlich
oder
durch
einen
Geschäfts-
mens
und
der
Groß-
und
Bin
führer
gemeinschaftlich
mit
einem
Prokuristen
vertre-
Nun:
.
"handel
von
Druck
und
Papier
ten.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
so
ist
er
An
der
Lohwiese
8
sowie
verwandten
Gegenstän-
einzelvertretungsbefugt.
|
den.
.
.
‚Der
Geschäftsführer
Gremer
Rolf
ist
auch
beim
Vorhan-
Weiter
ist
Gegenstand
des
Un-
F
=
=
=
ensein
weiterer
Geschäftsführer
stets
alleinvertre-
_ternehmens
die
Herstellung
=
SI
2
.
Druckvorlasen
und
Repro-
tungsberechtigt
und
befugt,
die
Gesellschaft
bei
von
Druckvorlagen
Und
Zepie-
Rechtsgeschäften
mit
sich
selbst
uneingeschränkt
zu
duktionen.
vertreten.
2
a)
Rolf
Gremer
Verwaltungs
GmbH
Durch
Gesellschafterbeschluß
vom
11.
Mai
1983
wurde
a)ff2.
Juli
277
J\
die
Satzung
in
$
1
(Firma)
geändert
und
in
Ss2
N
hau
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
(Gegenstand
des
Unternehmens)
erweitert.
b)
Beischl.:Bl.
12
SB
ist
der
Betrieb
einer
Drucke-
GesV:
Bl.
.
15
SB
rei
sowie
eines
Verlagsunter-
nehmens
und
der
Groß-
und
Ein-
Zelhandel
von
Druck
und
Papie
sowie
verwandten
Gegenständen.
Weiter
ist
Gegenstand
des
Un-
ternehmens
die
Herstellung
von
Druckvorlagen
und
Repro-
_duktionen.
Weiter
ist
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des
Un-
ternehmens
die
Verwaltung
einer
Druckerei,
eines
Groß-
ünd
Einzelhandels
von
Druck
_
und
Papier
sowie
die
Verwal-
tung
eines
Verlagsunterneh-
mens.
3
a)Aktiv
Druck
&
Verlag
GmbH
Schröder
Wolfgang,
Durch
Gesellschafterbeschluß
vom
5.
Januar
1994
wurde
a)
März
1994
techn.
Angestell-
die
Satzung
insgesamt
neu
gefaßt.
U.
a.
wurden
die
er
Betrieh
einer
Druckerei
ter
in
Hirschaid
Firma
und
‘der
Gegenstand
des
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geändert.
sl
Herstellung
und
Vertrieb
von
Gremer
Rolf
ist
nicht
mehr
Geschäftsführer.
.
Druckerzeugnissen
und
Literatur
Gottesmann,
Bernd
b)
Beschl:
B1.31
SB
aller
Art
wie
z.B.
Formulare,
Prospekte,
Bücher,
Zeitschriften
etc.)
das
Verlagswesen
(Vertrieb
von
Druckerzeugnissen
einschließ-
lich
Anzeigenakquisition
für
diese),
der
Betrieb
eines
Letter-
shops
für
Mailing-Dienste
sowie
der
Vertrieb
von
EDV-Programmen.
NT.3355
Karteiblatt
HRB
Arbeitsverwaltung
Straubing
Kaufmann
in
Nürn-
BET
nn
u
cc
berg
Zu
von
den
Beschränkungen
des
&
181
BGB
befreiten
GesV:
Bl
38
SB
Geschäftsführern
wurden
bestellt:
Schröder
Wolfgang
und
Gottesmann_
Bernd,
Fortsetzung
Rückseite
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Amtsgericht
Bamberg
Rückseite
von
Blatt
......
PANNE
HRB
08%
Nr.
Grund-
Vorstand
der
Persönlich
haftende
un.
Ei
der
b)
Sitz
oder
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
„ag
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Ein-
‚Stammkapital
Geschäftsführer
tragung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
©
DM
Abwickler
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
7
Die
Gesellschaft
kann
gleichartige
oder
ähnliche
Unternehmungen
er-
werben,
sich
an
solchen
beteiligen
oder
sie
in
Betriebk
nehmen.
Sie
kann
auch
Zweigniederlassungen
errichten.
Zum
Gesellschaftszweck
gehört
auch
die
Geschäftsführung
gleichartiger
oder
ähnlicher
Unternehmungen.
Schwarz
Nadja,
geb.
05.11.1966,
Schwarzenbruck
Durch
Gesellschafterbeschluß
vom
5.
September
1997
wurde
das
Stammkapital
um
50.000,-
DM
auf
100.000,
-DM
erhöht
und
die
Satzung
in
$
3
entsprechend
geändert.
Schwarz
Nadja
ist
zur
weiteren
Geschäftsführerin
be-
stellt.
Sie
ist
befugt,
die
Gesellschaft
bei
der
Vor-
nahme
von
Rechtsgeschäften
mit
sich
selbst
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
uneingeschränkt
zu
vertreten.
Gottesmann
Bernd
ist
nicht
mehr
Geschäftsführer.
En
>
SL
2
a)
23.
Oktober
1997
Rod
Sn
b)
Beschl:
61
SB
GesV:
67
SB
a)
10.
Februar
1999
(AL
b)
SB
70-73