Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Die Wahrnehmung von Berufsaufgaben im Sinne von Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurkammer-Bau (BauKaG) in Verbindung mit Art. 3 Abs. 6 BauKaG, also insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken sowie die Orts- und Stadtplanung innerhalb der jeweiligen Fachrichtung der Architektin oder des Architekten. Zu den Berufsaufgaben gehören auch die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung, Ausführung und Steuerung des Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie die Überwachung der Ausführung und die Projektentwicklung.