Handelsregister B des Amtsgerichts Augsburg
Nummer der Firma:
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HRB 7171
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
M & S Heizungsbau Geschäftsführungs-
GmbH
b)
Augsburg
c)
Die Geschäftsführung der und der Eintritt
als persönlich haftende Gesellschafterin in
die Firma "M & S Heizungsbau KG" mit dem
Sitz in Augsburg, deren Gegenstand die
Lieferung und der Einbau von
Heizungsanlagen jeder Art, von
Klimaanlagen, Regelanlagen, Gas- und
Sanitäranlagen ist.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Maly, Ulrich, Ingenieur, Pürgen
einzelvertretungsberechtigt;
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.01.1977 zuletzt geändert am
30.10.1985
a)
19.08.2002
Waldmann
b)
Tag der ersten
Eintragung: 09.03.1977.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 14 SB.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Schneelingstraße. 9, 86165 Augsburg
a)
23.11.2010
Krammer
3
b)
Vertretungsbefugnis und Personendaten
geändert, nun:
Geschäftsführer:
Maly, Ulrich, 03.08.1943, Augsburg
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
16.12.2010
Krammer
Abruf vom 03.04.2024