| Gegenstand | Förderung von Kunst und Kultur im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die künstlerische Konzeption, Vision, Komposition, Entwicklung und Realisierung interdisziplinärer Werke mit Fokus auf zeitgenössischer, transkultureller und experimenteller Musik; die Aufführung von Produktionen, in denen Musik mit weiteren künstlerischen Ausdrucksformen wie Tanz, Schauspiel, Sprache, visueller Kunst, Medienkunst, Film oder Fotografie interagiert; die Erforschung und Integration Künstlicher Intelligenz als künstlerisches Werkzeug in interdisziplinären Produktionen, insbesondere zur Erweiterung experimenteller Klangwelten, audiovisueller Performances oder partizipativer Kunstformate - stets unter Wahrung menschlicher Autorschaft und ethischer Leitlinien; die öffentliche Präsentation dieser Werke durch Konzerte, Performances, Veranstaltungsreihen, Festivals sowie durch digitale oder hybride Formate; die kontinuierliche künstlerische Weiterentwicklung von Ensembles, Werkzyklen und kulturellen Ausdrucksformen durch prozessorientierte Probenarbeit, dramaturgische Forschung, Repertoirepflege und Kompositionsentwicklung; die Durchführung kulturpädagogischer und kulturbildender Workshops, Symposien, Gesprächsformate sowie künstlerisch-wissenschaftlicher Reflexionsräume zur Analyse und Vermittlung interkultureller, künstlerischer und gesellschaftlicher Inhalte; die Organisation niedrigschwelliger, öffentlich zugänglicher Austausch- und Kommunikationsformate zur Dialogförderung der Kultur- und Kreativschaffenden; die Entwicklung nationaler und internationaler Kulturpartnerschaften sowie die Teilnahme an entsprechenden Programmen zur Partizipation an inländischen und transkulturelleren Projektvorhaben. |