einzelvertretungsberechtigt, bis zur Bestellung eines weiteren Liquidators.
Gegenstand
Erbringen von Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Hausverwaltungsabrechnungen sowie damit verbundene administrative Tätigkeiten, soweit diese nach § 6 Nrn. 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) zulässig sind; darüber hinaus Unternehmensberatung, insbesondere in den Bereichen Organisation, Prozessoptimierung und Digitalisierung, sowie EDV-Dienstleistungen.