| Gegenstand | die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft. Die Gesellschaft erwirbt, hält, verwaltet und veräußert eigenes Vermögen, insbesondere Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Im Rahmen ihrer Holdingfunktion kann die Gesellschaft administrative, kaufmännische und strategische Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Geschäftsführung, Controlling, Finanzen, Personal, Marketing und IT, ausschließlich gegenüber ihren unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften erbringen. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder anderen aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Eine Tätigkeit für Dritte außerhalb des eigenen Konzerns erfolgt nicht. |