| Gegenstand | Beteiligung an anderen Unternehmen - gleich welcher Rechtsform -, Errichtung und Erwerb solcher Unternehmen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu unterhalten, somit insbesondere auch die direkte oder indirekte Investition in Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen und andere Kapitalanlagen, Erwerb von Unternehmensteilen, Betriebsstätten und anderen Vermögensgegenständen sowie Beratung von Unternehmen in strategischen, finanziellen und ähnlichen Fragen einschließlich der temporären Übernahme von Geschäftsführertätigkeiten und der dauerhaften Übernahme zentraler Aufgaben in den Bereichen Management, IT/EDV, Recht, Steuern, Revision, Controlling, Versicherungs- und Finanzwesen, Human Resources, Qualitäts-, Facility- und Fuhrparkmanagement, Marketing und Beschaffung sowie weiterer derart gelagerter Bereiche. Dazu gehören auch die Tätigkeiten der Vermögensverwaltung für verbundene Unternehmen, jedoch nicht die Vermögensverwaltung oder -Vermittlung für Dritte, ebenso nicht das Bank-Kredit- und Finanzwesen, die rechtliche und/oder steuerliche Beratung oder andere Tätigkeiten, zu denen eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. |