Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 2 WPO, insbesondere, betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Institutionen durchzuführen, sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen durchzuführen, Unternehmen und Unternehmensteile zu bewerten, Gutachten zu erstellen und als Sachverständige aufzutreten, allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, Treuhandtätigkeiten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.