Handelsregister B des Amtsgerichts Augsburg
Nummer der Firma:
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HRB 39167
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
MATURITAS Holding GmbH
b)
Gersthofen
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Röntgenstraße 44 a, 86368 Gersthofen
Empfangsberechtigte Person:
dbc Deutsches Beratungs-Center für
Vermögen und Finanzen GmbH
Röntgenstraße 44 a, 86368 Gersthofen
c)
Erwerb, Halten und Verwalten von
Beteiligungen an anderen Unternehmen,
Übernahme der Holding--Funktionen
gegenüber erworbenen Beteiligungen,
Handeln mit und Weiterveräußern von
Beteiligungen, Verwaltung eigenen
Vermögens.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Salopek, Miljenko, Friedberg, *XX.XX.1968
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2017.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2023 hat die
Änderung des § 1 Abs. 2 (Sitz, bisher Dresden, Amtsgericht
Dresden HRB 37479) der Satzung beschlossen.
a)
07.09.2023
Meurer
b)
Tag der ersten
Eintragung:
22.02.2018
2
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Dresden vom 26.10.2023 (Az. 532 IN 913/23)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
17.11.2023
Muno
Abruf vom 25.02.2024