Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Erbringung privat- und vertragsärztlicher Leistungen auf dem Gebiet der ambulanten Patientenversorgung; Errichtung Medizinischer Versorgungszentren zur medizinischen Versorgung von privat und gesetzlich versicherten Patienten; Betrieb von durch approbierte Ärzte geleiteten Arztpraxen und Einrichtungen der ambulanten Versorgung, insbesondere in Gestalt von Medizinischen Versorgungszentren iSd § 95 SGB V nach Erteilung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung sowie Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern.