Handelsregister B des Amtsgerichts Augsburg
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 38077
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
PLASTIXS Holding GmbH
b)
Aichach
Geschäftsanschrift:
Georgenstraße 9 a, 86551 Aichach
c)
Halten und Verwalten von Beteiligungen als
Holdinggesellschaft, Entwicklung und
Gestaltung von Industriegütern,
Investitionsgütern und Konsumgütern,
sowie deren Umsetzung, Beschaffung und
Herstellung sowie dem dafür erforderlichen
Projektmanagement.
50.001,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Jereb, Edwin, Aichach, *XX.XX.1965
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.08.2022.
b)
Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Tecform
Holding AG mit dem Sitz in Aichach (Amtsgericht Augsburg
HRB 24936).
a)
04.11.2022
Meurer
2
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Augsburg vom 07.03.2023 (Az. 2 IN 11/23) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist
dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65
GmbHG.
a)
13.03.2023
Eikelmann
b)
Allgemeine
Vertretungsregelung und
besondere
Vertretungsbefugnis des
Vertretungsberechtigten
von Amts wegen gemäß
§ 384 Abs. 2 FamFG als
unrichtig
gekennzeichnet.
Abruf vom 03.03.2024