Code: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (075)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen; Vermittlung des Abschlusses von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs; Vermittlung von entgeltlichen Finanzierungshilfen für den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs; Beratung im Bereich Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs; Beratung im Bereich von entgeltlichen Finanzierungshilfen für den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs; Vermittlung von privaten Darlehen.