Handelsregister B des Amtsgerichts Augsburg
Nummer der Firma:
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HRB 36217
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
CS-Blocks GmbH
b)
Königsbrunn
Geschäftsanschrift:
Landsberger Straße 4a, 86343 Königsbrunn
c)
Hausvisualisierung mit Hilfe von
Kunststoffblöcken sowie der Verleih von
Baumaschinen und Verkauf von
Kunststoffblöcken.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Spaar, Christian, Königsbrunn, *XX.XX.1989
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Schechinger, Christoph, Königsbrunn,
*XX.XX.1994
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.06.2021.
a)
08.06.2021
Edelmann
2
Nachfolgende Prokura gem. § 384 FamFG von
Amts wegen als unrichtig kenntlich gemacht:
Schechinger, Christoph, Königsbrunn,
*XX.XX.1994
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Augsburg vom 09.02.2024 (Az. 8 IN 1051/23)
das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist
dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65
GmbHG.
a)
16.02.2024
Muno
b)
Allgemeine
Vertretungsregelung und
besondere
Vertretungsbefugnis des
Vertretungsberechtigten
von Amts wegen gemäß
§ 384 Abs. 2 FamFG als
unrichtig
gekennzeichnet.
Abruf vom 24.02.2024