Handelsregister B des Amtsgerichts Augsburg
Nummer der Firma:
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HRB 34241
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Hi Five GmbH
b)
Windach
Geschäftsanschrift:
Gartenstraße 10, 86949 Windach
c)
Führung von Restaurantbetrieben,
Durchführung von Catering und Events,
Entwickeln eines Franchiseunternehmens,
Bar- und Nachtclubbetrieb, Betreiben von
Kantinen, Betreiben von Foodtrucks,
Herstellung und Entwicklung von
Nahrungsmitteln und Getränken, Design
und Vertrieb von Merchandise Produkten.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Henrichs, Dirk, Windach, *XX.XX.1974
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2019.
a)
11.12.2019
Worthmann
2
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Augsburg vom 12.07.2023 (Az. IN 445/23) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
13.07.2023
Eikelmann
3
b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 21.08.2023 (Az.
IN 445/23) aufgehoben worden.
a)
28.08.2023
Eikelmann
Abruf vom 28.02.2024