| Gegenstand | An- und Verkauf von Immobilien und gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge (§ 34c Abs. 1 Ziffer 1 GewO); Übernahme der persönlichen Haftung, Geschäftsführung und Vertretung bei anderen Gesellschaften, insbesondere einer neu zu gründenden GmbH & Co. KG für die heute gegründete Gesellschaft. |