Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Nicht gewerbsmäßige Vergabe von Darlehen ausschließlich an Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen im Sinne des § 2 (1) Nr. 7 KWG, wobei höchstens 20 Darlehen pro Kalenderjahr vergeben werden, sowie Beteiligung an anderen Gesellschaften und treuhänderische Verwaltung von Gesellschaftsanteilen ausschließlich für Gesellschafter, deren Angehörige und für Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen im Sinne des § 2 (1) Nr. 7 KWG.