| Gegenstand | 1) Die Gesellschaft verfolgt zum Nutzen der Allgemeinheit den Zweck, die Faserverbundtechnologie, den hybriden Leichtbau mit Faserverbundwerkstoffen, deren wissenschaftliche und technische Grundlagen umfassend zu fördern und dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt auf diesen Gebieten zu dienen. Die Gesellschaft wirkt als unabhängige wissenschaftlich- technische Gesellschaft zum Wohle von Wissenschaft, Wirtschaft und Staat. 2) Sie fördert die Aus- und Weiterbildung auf den unter 3) genannten Gebieten. 3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Pflege und Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit von Naturwissenschaftlern und Ingenieuren aus Wissenschaft, Technik und Staat; Unterstützung der Forschung und Verbreitung wissenschaftlicher Fortschritte und praktischer Erfahrungen auf den genannten Gebieten sowie den Austausch wissenschaftlicher und technischer Erfahrungen; Durchführung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben; Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung im Interesse von kleinen und mittleren Unternehmen; Bewilligung von Geldern zur Lösung wissenschaftlicher und technischer Aufgaben; Übernahme konzeptioneller, koordinierender und administrativer Aufgaben der Forschungsförderung, auch im Auftrag Dritter, soweit diese gemeinnützig sind oder dem öffentlich-rechtlichen Bereich angehören; Förderung des wissenschaftlich-technischen Nachwuchses; Förderung und Unterstützung von Lehre und Ausbildung innerhalb und außerhalb der Hochschulen; Durchführung von oder Mitwirkung an Veranstaltungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung; Bewilligung von Geldern für Stipendien; Durchführung zweckdienlicher Veranstaltungen, insbesondere von Kongressen, Fachtagungen, Symposien, Seminaren, Vortragsveranstaltungen und Ausstellungen; Herausgabe von Zeitschriften der Gesellschaft und anderen Publikationen unter Einschluss aller Informationsmedien oder Mitwirkung an deren Herausgabe durch Dritte; Auszeichnung hervorragender Leistungen bedeutender Fachleute und des wissenschaftlich-technischen Nachwuchses auf den Arbeitsgebieten der Gesellschaft; Zuwendung von Mitteln an andere, ebenfalls gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu gemeinnützigen Zwecken, die dem Zweck der Gesellschaft gleich oder ähnlich sind; Treuhänderische Verwaltung selbständiger und unselbständiger Stiftungen, deren Zwecke auch der Wahrnehmung der satzungsgemäßen Aufgaben der Gesellschaft dienen; Entwicklung, Bereitstellung und Verbreitung von Informationssystemen und Datenbanken allein oder in Zusammenarbeit mit Dritten; Wahrnehmung der Geschäftsführung für andere gemeinnützige wissenschaftlich-technische Gesellschaften, soweit diese die satzungsgemäßen Aufgaben und Ziele der Gesellschaft unterstützen oder sinnvoll ergänzen; Förderung der Anerkennung und des Bekanntheitsgrades der von der Gesellschaft vertretenen Fachgebiete durch Information von Politik, staatlichen Institutionen und Medien; Beratung von Politik und staatlichen Organen und Erarbeitung von Stellungnahmen zu Themen auf den Arbeitsgebieten der Gesellschaft im Sinne ihrer Ziele und Aufgaben; Pflege der nationalen und internationalen Beziehungen und Zusammenarbeit. |