Handelsregister B des Amtsgerichts Augsburg
Nummer der Firma:
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HRB 31337
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Vector GmbH
b)
Augsburg
Geschäftsanschrift:
Teplitzer Straße 15, 86165 Augsburg
c)
Karosserie und Fahrzeugbau, Vermietung
von PKW und LKW, Spedition, Verkauf von
PKW und LKW, Verkauf von Ersatzteilen
und Unterhaltungselektronik.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Bender, Alexander, Augsburg, *XX.XX.1975
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.02.2017.
a)
27.02.2017
Hübler
2
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Gersthofer Straße 60, 86169 Augsburg
b)
Personendaten (Wohnort) geändert, nun:
Geschäftsführer:
Bender, Alexander, Neusäß, *XX.XX.1975
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Auf Antrag berichtigt:
Gesellschaftsvertrag vom 15.02.2016.
a)
04.05.2020
Eikelmann
3
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Augsburg vom 17.06.2021 (Az. IN 363/21) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
21.06.2021
Hoppen
4
b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 17.08.2021 (Az.
IN 363/21) aufgehoben worden.
a)
19.08.2021
Hoppen
Abruf vom 02.03.2024