Handelsregister B des Amtsgerichts Augsburg
Nummer der Firma:
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HRB 28403
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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3
4
5
6
7
1
a)
1stQuad Solutions Germany AG
b)
Donauwörth
Geschäftsanschrift:
Tiroler Ring 55, 86609 Donauwörth
c)
Erbringung von IT Dienstleistungen im
Bereich Beratung, Applikations-Architektur
und -Entwicklung und Training sowie der
Vertrieb von Hard- und Software
50.000,00 EUR a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt
es die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
b)
Vorstand:
Meyka, Markus, Donauwörth, *XX.XX.1969
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 28.08.2013.
b)
Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der 1stQuad
Solutions Germany GmbH mit dem Sitz in Donauwörth
(Amtsgericht Augsburg HRB 25341).
Der Vorstand ist durch Satzung vom 28.08.2013 ermächtigt,
das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum
31.07.2018 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder
mehrmals um insgesamt bis zu 20.000,00 EUR zu erhöhen,
wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden
kann (Genehmigtes Kapital 2013/I).
a)
27.12.2013
Hübler
2
a)
netunite AG
a)
Die Hauptversammlung vom 23.03.2018 hat die Änderung der
§§ 1 Abs. 1 (Firma) und 4 Abs. 2 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals) der Satzung beschlossen.
a)
03.04.2018
Hübler
Abruf vom 24.02.2024