Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens. Verwaltung eigenen Vermögens umfasst insbesondere auch Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, einschließlich von Beteiligungen an immobilienbesitzenden Gesellschaften, sowie Gewährung von Darlehen an Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Die Gesellschaft betreibt keine genehmigungspflichtigen Geschäfte, insbesondere nicht solche, die nach § 1 Abs. 1 oder Abs. 1a KWG einer Erlaubnis bedürfen.