Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Gegenstand
Tätigkeit als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter beim Abschluss von Versicherungsverträgen (Versicherungsvermittler) (§ 34 d Abs. 1 GewO) und die Anlage- oder Abschlussvermittlung, das Platzierungsgeschäft oder die Anlageberatung ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung eines Einlagenkreditinstituts oder eines Wertpapierhandelsunternehmens, das seinen Sitz im Inland hat oder nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG im Inland tätig ist, (vertraglich gebundener Vermittler) im Sinne des § 2 Abs. 10 KWG.