Handelsregister B des Amtsgerichts Augsburg
Nummer der Firma:
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HRB 26529
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Matyssek UG (haftungsbeschränkt)
b)
Augsburg
Geschäftsanschrift:
Alter Postweg 111, 86159 Augsburg
c)
Erbringung von Dienstleistungen im
Baugewerbe, insbesondere im Bereich des
Trockenbaus und Durchführung von
Renovierungs-, Holz- und Schreinerarbeiten
500,00 EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Matyssek, Artur, Augsburg, *XX.XX.1968
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26.09.2011.
a)
27.10.2011
Hübler
2
c)
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich
des Trockenbaus, Montage von genormten
Baufertigteilen sowie deren Vermittlung
und deren Verkauf, Raumaustattung und
Fliesenlegen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2012 hat die
Änderung der Ziff. 2 (Gegenstand des Unternehmens) der
Satzung beschlossen.
a)
31.07.2012
Hübler
3
c)
Betrieb einer Schreinerei sowie aller damit
verbundenen Tätigkeiten.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2018 hat die
Änderung der Ziffern 1 und 2 (Gegenstand des Unternehmens)
der Satzung beschlossen.
a)
25.07.2018
Laser
4
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Augsburg vom 19.5.2023 (Az. IN 345/23) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam wird.
a)
25.05.2023
Strobel
5
b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die mit Beschluss vom
19.05.2023 angeordneten Sicherungsmaßnahmen sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 22.05.2023 (Az.
IN 345/23) aufgehoben worden.
a)
25.05.2023
Strobel
Abruf vom 23.02.2024