Handelsregister B des Amtsgerichts Augsburg
Nummer der Firma:
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HRB 26132
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Freshman Systemgastronomie GmbH
b)
Meitingen
Geschäftsanschrift:
Bernhard-Monath-Straße 26c, 86405
Meitingen
c)
Verkauf von Speisen und Getränken
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Schildmann, Michael Darius, Meitingen,
*XX.XX.1980
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.04.2011.
a)
10.05.2011
Menn
2
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Augsburg vom 11.11.2016 (Az. IN 1082/16) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
15.11.2016
Jung
3
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Augsburg vom 02.01.2017 (Az. 5 IN 1082/16)
das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist
dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65
GmbHG.
a)
12.01.2017
Ludwig
b)
Allgemeine
Vertretungsregelung,
besondere
Vertretungsbefugnis des
Vertretungsberechtigten
von Amts wegen gemäß
§ 384 Abs. 2 FamFG als
unrichtig
gekennzeichnet.
Abruf vom 01.03.2024