Handelsregister B des Amtsgerichts Augsburg
Nummer der Firma:
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HRB 26097
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Miller Verwaltungs UG (haftungsbeschränk)
b)
Blindheim
Geschäftsanschrift:
An der Bahn 6, 89434 Blindheim
c)
Verwaltung eigenen Vermögens und Erwerb
und Verwaltung von Beteiligungen sowie
Übernahme der persönlichen Haftung und
Geschäftsführung bei
Handelsgesellschaften.
5.000,00 EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Miller, Bernhard, Buttenwiesen, *XX.XX.1965
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.04.2011.
a)
28.04.2011
Menn
2
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Vertretungsbefugnis geändert, nun:
Geschäftsführer:
Miller, Bernhard, Buttenwiesen, *XX.XX.1965
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2022 hat die
Satzung neu gefasst.
Dabei wurde geändert: Vertretungsregelung.
a)
15.12.2022
Müller
Abruf vom 04.04.2024