Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Gegenstand
Erbringen von Finanzdienstleistungen als vertraglich gebundener Vermittler, gemäß § 2 Abs. 10 KWG, desweiteren Erwerb, Halten und Veräußerung von Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen an privaten und börsennotierten Unternehmen, Börseneinführungsberatung, Beratung von Unternehmen hinsichtlich Verschmelzung, Verkauf oder Zukauf von ganzen Unternehmen, Unternehmensteilen und Unternehmensbeteiligungen sowie bei der Strukturierung verschiedener Transaktionsszenarien (Mergers & Acquisitions-Beratung) und Finanzierungs- und Restrukturierungsberatung. Geschäfte, die nach dem Kreditwesengesetz, dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften und dem Versicherungsaufsichtsgesetz genehmigungspflichtig sind, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.