Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch Erwerb, Halten und Verwalten und den Verkauf von Immobilien sowie deren Entwicklung, Bebauung und Verwertung, auch im Wege der Vermietung und Verpachtung. Ausgenommen vom Gegenstand des Unternehmens sind Geschäfte, die der Erlaubnis nach § 34 c GewO bedürfen. Ferner ist Gegenstand das Eingehen, Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen.