Handelsregister B des Amtsgerichts Augsburg
Nummer der Firma:
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HRB 21050
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Gerstmeier Recycling GmbH
b)
Oettingen
c)
Vornahme von Baggerarbeiten und Betrieb
eines Lohnunternehmens. Hierzu gehören
insbesondere Recycling von Baustoffen und
Herstellung von Schotter.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Gerstmeier, Alwin, Fremdingen, *XX.XX.1978
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2004.
a)
14.02.2005
Hübler
b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
2 SB;
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Nördlinger Straße 8, 86732 Oettingen i.Bay.
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Nördlingen vom 03.06.2011 (Az. 2 IN 48/11)
das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen
eingetragen nach § 65 GmbHG.
a)
09.06.2011
Diemer
b)
Allgemeine
Vertretungsregelung und
besondere
Vertretungsbefugnis
des/der
Vertretungsberechtigten
von Amts wegen gemäß
§ 384 Abs. 2 FamFG als
unrichtig
gekennzeichnet.
(Fall 3)
3
b)
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts
Nördlingen vom 30.01.2014 (Az. 2 IN 48/11) nach Abhaltung
eines Schlusstermins im schriftlichen Verfahren aufgehoben
worden.
a)
12.02.2014
Diemer
b)
(Fall 5)
Abruf vom 18.02.2024