| Gegenstand | Gegenstand der Gesellschaft ist, ein staatlich anerkanntes Förderzentrum für Hörgeschädigte im Sinne des Artikel 100 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben. Die hierzu nötigen Erwerbs-, Bau- und Unterhaltsmaßnahmen sind Inbegriffen. Ziel aller Maßnahmen ist eine wirksame Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die eine Hörschädigung haben oder von ihr bedroht sind, um ihnen ein selbstbestimmtes und verantwortungsbewußtes Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Zweck aller Maßnahmen ist es, Menschen mit Hörschädigung, vornehmlich aus dem Bezirk Schwaben, unabhängig ihres Geschlechtes und ihrer Religionszugehörigkeit, im Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen zu erziehen und zu unterrichten. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch schulvorbereitende Einrichtungen für Hörgeschädigte in Augsburg, Dillingen, Kempten und Neu-Ulm, Diagnose- und Förderklassen, Klassen für Gehörlose, Klassen für Schwerhörige, mobile sonderpädagogische Hilfe für hörgeschädigte Kinder im Vorschulalter, mobile sonderpädagogische Frühförderung für Hörgeschädigte und von Hörschädigung bedrohter Kinder, pädoaudiologischer Beratung. die Kooperation mit anderen Schulen für Hörgeschädigte ist Bestandteil der Konzepzion. Formen integrativer Beschulung werden angestrebt. |