| Gegenstand | Die Vornahme von Bauträgergeschäften, Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Vermittlung von Immobilien und Finanzierungen . Verwaltung und Verwertung von Grundbesitz und grundstücksgleichen Rechten insbesondere Verwaltung von Wohnungs- und Teileigentum und Vermittlung, Verwaltung und Betreuung von Mietverhältnissen. Vermittlung von Versicherungen, Bausparvertragen und von Finanzdienstleistungen, soweit es sich um solche Finanzdienstleistungen handelt, welche im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1 bis 4 KWG ausschließlich betreffen, die Anlage- und Abschlußvermittlung zwischen Kunden und einer deutschen Kapitalanlagegesellschaft bzw. einer ausländischen Investmentgesellschaft oder einem lizenzierten Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Absatz1 Satz 1 oder Absatz 7 KWG tätig sein dürfen, und soweit sich diese Finanzdienstleistungen auf Anteilsscheine von Kapitalanlagegesellschaften oder auf ausländische Investmentanteile, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, beschränken und die Unternehmen nicht befugt sind, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. |