Handelsregister B des Amtsgerichts Aschaffenburg
Nummer der Firma:
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HRB 9149
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
DLP & Consulting GmbH
b)
Haibach
c)
die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb
von digitalen elektronischen Systemen
sowie der Erwerb, die Nutzung und
Verwertung von Schutzrechten aller Art; die
Beratung von Unternehmen in ihrem
unternehmerischen und technischen
Umfeld
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Schöler, Helmut, Haibach, *XX.XX.1954
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.03.2004.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2004 hat die
Änderung des § 1 (Firma, bisher 'Digital Logic Products
GmbH', und Sitz, bisher Dietzenbach, Amtsgericht Offenbach
am Main HRB 41009 ) sowie des § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) der Satzung beschlossen.
a)
27.10.2004
Vogt
b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
32-46 SB;
Beschluss Bl. 28 ff SB;
Tag der ersten
Eintragung:
05.05.2004
2
b)
Goldbach
Geschäftsanschrift:
Weinberghöhe 5, 63773 Goldbach
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2008 hat die
Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages
beschlossen.
a)
12.12.2008
von Oppenkowski
Abruf vom 03.04.2024